A G B / TERMS

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Mündliche und fernmündliche Absprachen sind unverbindlich.

1.2. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

1.3. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die in der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

1.4. Der Auftraggeber stellt HASTOMEDIA alle für die Herstellung erforderlichen Unterlagen wie z.B. Mastertdateien, Datenträger, Audio- und Textdateien, Bilder, Videos, etc., kostenlos und frei von Rechten Dritter bzw. mit Genehmigung der Rechtsinhaber zur Weiterverarbeitung entsprechend den vorgegebenen Spezifikationen, und zwar ausschließlich als Duplikate, zur Verfügung. Bei Verlust oder Beschädigung dieser Unterlagen haftet HASTOMEDIA maximal in Höhe der Materialkosten. HASTOMEDIA ist nicht zu einer Überprüfung der vom Auftraggeber angelieferten Unterlagen und Rechtsverhältnisse verpflichtet. Alle zur Ausführung eines Auftrages hergestellten Vorlagen und Entwürfe verbleiben im Eigentum von HASTOMEDIA, auch wenn der Kunde die Kosten für die Herstellung trägt.

1.5. Die von HASTOMEDIA zur Herstellung des Erzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, z.B. Software, Filme, Bilder, Reinzeichnungen, Skizzen und Ton- und Datenträger, etc., bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von HASTOMEDIA oder gehen durch Sondervereinbarung in das Eigentum des Auftraggebers über. Ausgenommen von dieser Sondervereinbarung ist das Recht zur Nutzung von Eigenwerbung der zuvorgenannten Materialien von HASTOMEDIA auf all seinen Werbekanälen, seiner Homepage und Printmedien. Hierbei gilt insbesondere auch als vereinbart, daß HASTOMEDIA dazu berechtigt ist, die Erzeugnisse und Materialien nach eigenem Ermessen zu bearbeiten.

1.6. Die unter Punkt 1.4. und 1.5. aufgeführten Unterlagen, Dateien und Gegenstände werden für eventuelle Nachbestellungen für einen Zeitraum von maximal 12  Monaten aufbewahrt. Sollte der Kunde einen gegenteiligen Wunsch äußern, muß dieses ausdrücklich schriftlich mitgeteilt werden.

1.7. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinen- / Computerstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Proben, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.

1.8. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

1.9. HASTOMEDIA hat das Recht, die eigene Firmenbezeichnung oder einen sonstigen Hinweis auf die Herkunft des Produktdesigns auf dem Bildmaterial, Datenträger, der Printvorlage, dem Label sowie im Design in kleiner Größe zu vermerken.

 

2. Lieferbedingungen

2.1. HASTOMEDIA ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

2.2. Zugesagte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Ein zugesicherter Liefertermin ist nicht als Vereinbarung von Fixgeschäften anzusehen, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich festgehalten.

2.3. Bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Boykott, die die Betriebe von HASTOMEDIA oder wichtiger Subunternehmer treffen, bei verspäteter Anlieferung von Rohmaterialien, Transporthindernissen und anderen Umständen, auf die HASTOMEDIA bzw. der Auftragsgeber keine Einwirkungsmöglichkeit hat, entfällt die Haftung von HASTOMEDIA.

2.4. In solchen Fällen tritt weder für HASTOMEDIA Lieferverzug noch für den Auftraggeber Annahmeverzug ein. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen steht HASTOMEDIA das Recht zu, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.

2.5. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder Ansprüche aus Deckungsaufträgen oder dgl. wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Gerät HASTOMEDIA mit der Leistung in Verzug, so hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen, bevor er Rechte aus Lieferverzögerungen herleiten kann.

2.6. Ein Versand erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber Eil- oder Expressversand oder Versicherung, so gehen die Mehrkosten, unabhängig zu Lasten des Auftraggebers. Die Gefahr eines Verlustes oder einer Beschädigung der Waren/Dienstleistungen auf dem Transport, ebenso Einwirkungen gleich welcher Art von höherer Gewalt, Transportsperren und dgl. gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Versandart, der Transportweg, sowie das geeignete Verpackungsmaterial wird ausschließlich von HASTOMEDIA bestimmt. Hierbei ist HASTOMEDIA auch berechtigt seine Arbeiten digital via Internet zu versenden.

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3. Zahlungsbedingungen

3.1. Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung umgehend und ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt, sofern keine Vorkasse vereinbart wurde. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

3.2. HASTOMEDIA hat das Recht, die Auftragsbearbeitung mit einer Anzahlung bis zu 100 % vom Auftragswert abhängig zu machen, sofern dies vorher vereinbart wurde.

3.3. HASTOMEDIA behält sich vor, nach eigenem Ermessen die Auslieferung per Nachnahme vorzunehmen oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird eine Lieferung auf offene Rechnung (Ziel) gewünscht, ist es erforderlich, HASTOMEDIA Gelegenheit zur Kreditprüfung zu geben. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so werden alle Forderungen sofort und ohne Abzug fällig.

3.4. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen und Spesen vom Fälligkeitsdatum ab, berechnet, unter Vorbehalt aller weiteren Ansprüche. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so steht HASTOMEDIA das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen - auch der noch nicht fälligen - Rechnungen zu verlangen.

3.5. Schecks und Wechsel gelten erst nach ihrer unwiderruflichen Einlösung als Zahlung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Annahme von Akzepten des Auftraggebers und von Kundenwechseln, die der Auftraggeber einreicht, gilt als Stundung in Höhe des Wechselbetrages. HASTOMEDIA ist jedoch berechtigt, dem Auftraggeber Akzepte und Wechsel zurückzugeben; dies insbesondere auch dann, wenn sie nicht diskontfähig sind oder HASTOMEDIA Anlass hat, an der rechtzeitigen Einlösung zu zweifeln. Bei Rückgabe von Akzepten und Wechseln entfällt die Stundung. Bei Bekanntwerden von Wechselprotesten und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Auftraggeber werden die gesamten Forderungen von HASTOMEDIA gegen den Auftraggeber sofort fällig.

3.6. Aufrechnung sowie Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Zahlungsanspruch sind ausgeschlossen.

3.7. Wird die Lieferung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, erfolgt die Rechnungsstellung spätestens bei Lieferbereitschaft.

3.8. Tritt nach Vertragsabschluß in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die die Bezahlung der Rechnung gefährdet wird, so kann HASTOMEDIA  Vorausleistung des Bestellpreises verlangen.

 

4. Mängelrügen

4.1. Mängel sind HASTOMEDIA nach Eingang der Ware / Dienstleistung beim Kunden oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle innerhalb drei Tage, schriftlich unter Beifügung eines Ausfallmusters der reklamierten Ware / oder der genauen Angabe des Mangels an der Dienstleistung, anzuzeigen. Ware / Dienstleistungen, die be- oder verarbeitet worden ist / sind, kann nicht mehr beanstandet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware / Dienstleistung als genehmigt und einwandfrei.

4.2. Bei berechtigten Beanstandungen wird HASTOMEDIA die Ware / Dienstleistung zurücknehmen, sie ausbessern oder umtauschen oder dem Auftraggeber einen Preisnachlaß einräumen. Die Haftung von HASTOMEDIA für Schäden aus der Lieferung mangelhafter Ware / Dienstleistung oder für Falschlieferung ist der Höhe nach auf den Bestellpreis des verbrauchten Teils der beanstandeten Lieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

4.3. Läßt der Auftraggeber die Ware  / Dienstleistung bei HASTOMEDIA auf Lager nehmen, so laufen die vorstehenden Fristen von dem Empfang der Rechnung an, die von HASTOMEDIA über die Ware / Dienstleistung erteilt wurde. HASTOMEDIA ist verpflichtet, dem Auftraggeber die Möglichkeit zur Untersuchung der auf Lager genommenen Ware / Dienstleistung zu geben. HASTOMEDIA haftet nicht für die ordnungsgemäße Lagerung der Ware / Dienstleistung oder / und für eventuelle Beschädigungen an der Ware / Dienstleistung. Die maximale Lagerfrist beträgt 12 Monate. Der Auftraggeber ist alleinverantwortlich für die Abholung der Ware / Dienstleistung. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist HASTOMEDIA berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu vernichten.

4.4. Farbabweichungen bei Dateien/Bildern/Videos/Muster u.ä. im Vergleich zur Vorgabe berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Annahme. Die Farbabweichung stellt keine Wertminderung dar.

4.5. Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung hat HASTOMEDIA nach seiner Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, zur Rücknahme der Ware/Dienstleistung gegen Gutschrift oder zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Die Verjährung tritt innerhalb eines Monats nach Ablehnung der Mängelrüge durch HASTOMEDIA ein.

 

5. Gewährleistung

5.1. Etwaige Empfehlungen von HASTOMEDIA hinsichtlich der Einsatzfähigkeit der gelieferten Ware / Dienstleistung sind unverbindlich. Sie sind zwar das Ergebnis gewissenhafter Prüfungen, können jedoch bei der Vielseitigkeit der Anwendungen und der Arbeitsweise nur als Richtlinien gelten. Eine Gewähr für den Einzelfall kann daher nicht übernommen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in jedem Fall vor Beginn der Weiterverarbeitung die Ware / Dienstleistung selbst zu prüfen. Der Auftraggeber hat sich davon zu überzeugen, daß die Ware / Dienstleistung für den vorbestimmten Verwendungszweck geeignet ist. Auftraggeber und HASTOMEDIA sind sich darüber einig, daß es nach Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsgebieten völlig auszuschließen. HASTOMEDIA ist nicht für den korrekten Einsatz der Ware / Dienstleistung durch den Auftraggeber, für die Datensicherung und dafür, daß die Software auf den vorgesehenen Computersystemen und sonstigen Geräten lauffähig ist, verantwortlich.

5.2. Anstelle des Rechts des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung wird ein Recht auf Nachbesserung vereinbart. Soweit sich die gelieferte Ware / Dienstleistung außerhalb des Sitzes HASTOMEDIAs befindet, werden Transportkosten, Wegekosten und Porto nicht getragen. Es bleibt HASTOMEDIA aber vorbehalten, statt Nachbesserungen, Ersatzlieferung zu leisten.

5.3. Keine Gewährleistung wird für Fehler übernommen, die durch unsachgemäße Behandlung, unrichtigen Gebrauch, fehlerhaften Anschluß oder Fremdeinwirkung entstanden sind.

 

6. Rückgaben

Rückgaben sind nur mit dem Einverständnis von HASTOMEDIA möglich. Für zurückgegebene Waren wird der Zeitwert, jedoch nicht mehr als der Rechnungswert unter Abzug der Kosten für Neuaufmachung und einer Bearbeitungsgebühr, gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht auf Grund einer berechtigten Reklamation erfolgt.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Ware / Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus den Umsätzen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehenden Forderungen Eigentum von HASTOMEDIA. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist er zur Herausgabe der Vorbehaltsware / -Dienstleistung verpflichtet. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für den jeweiligen Forderungssaldo.

7.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferte Ware / Dienstleistung im normalen Geschäftsgang zu verarbeiten und in unverarbeitetem oder verarbeitetem Zustand zu vermarkten. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Waren / Dienstleistungen, die im Vorbehaltseigentum von HASTOMEDIA stehen, ist ihm nicht gestattet. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware / -Dienstleistungen nimmt der Auftraggeber für HASTOMEDIA vor, ohne daß für letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware / -Dienstleistung mit anderen, nicht HASTOMEDIA gehörenden Waren / Dienstleistungen, steht dem Auftraggeber der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware / -Dienstleistung zu der übrigen verarbeiteten Ware / Dienstleistung zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.

7.3. Erwirbt der Auftraggeber in Folge von Be- oder Verarbeitung an der Ware / Dienstleistung das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Auftraggeber zugleich HASTOMEDIA im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltsware / -Dienstleistung Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für HASTOMEDIA verwahrt. Veräußert der Auftraggeber unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware / Dienstleistung von HASTOMEDIA unverändert, be- oder verarbeitet, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur Tilgung aller gegen ihn bestehenden Forderungen von HASTOMEDIA, die ihm aus solchen Verkäufen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an HASTOMEDIA ab. HASTOMEDIA nimmt die Abtretung hiermit an. Auf Verlangen hin ist der Auftraggeber verpflichtet, HASTOMEDIA die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Der Auftraggeber wird ermächtigt, solche Forderungen einzuziehen, verpflichtet sich aber, die eingezogenen Beträge sofort an HASTOMEDIA abzuführen. HASTOMEDIA verpflichtet sich, die nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert 20% der zu sichernden Forderungen übersteigt.

7.4. Der Auftraggeber hat HASTOMEDIA über Zwangsvoll-streckungsmaßnahmen Dritter über die Vorbehaltsware / -Dienstleistung oder über die im voraus abgetretenen Forderungen unverzüglich zu unterrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Unterlagen für eine Intervention sofort herauszugeben.

 

8. Produktion / Warenkennzeichnung / Urheberrechte

8.1. Jede Veränderung der Ware / Dienstleistung und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen (Hersteller- oder Handelsmarke) des Auftraggebers oder eines Dritten gelten oder angesehen werden könnte, ist unzulässig. Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen HASTOMEDIA geltend gemacht werden, ist HASTOMEDIA davon freizustellen. Es wird darauf hingewiesen, daß der Export der Ware / Dienstleistung möglicherweise Urheberrechte oder Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. HASTOMEDIA lehnt jede Haftung ab, wenn der Kunde von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.

8.2. Bei der Herstellung von Einzelmustern von Daten-, Bildträgern oder Tonträgern durch HASTOMEDIA gewährleistet der Auftraggeber, daß die Daten-, Bildträger oder Tonträger, Inhalt desselben, Aufmachung u.ä. nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Warenzeichen u.ä. und andere gesetzliche Ge- und Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegen HASTOMEDIA erhoben werden oder Verfahren gegen HASTOMEDIA eingeleitet werden, ist HASTOMEDIA von diesen bzw. entstandenen Kosten freizustellen.

 

9. GEMA Gebühren – Lizenz Abwicklung

Der Auftraggeber übersendet zeitgleich mit einem Vervielfältigungsauftrag an Dritte (wie z.B. Presswerke) ein vollständig ausgefülltes, gut lesbares GEMA-Anmeldeformular, sofern es sich um Lizenzmaterial von HASTOMEDIA handelt. Diese Daten werden an die GEMA zur Überprüfung weitergeleitet.

Bei weiteren Fragen, auch bezüglich Lizenzgebühren, Abwicklung, sowie Funktion und Schutzrechten verweist HASTOMEDIA an die zuständige GEMA und den zuständigen Rechteinhabern.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der HASTOMEDIA. Der Gerichtsstand, auch in Wechsel- oder Schecksachen sowie für Ansprüche des Wiederverkäufers gegen HASTOMEDIA, ist das für HASTOMEDIA zuständige Amts- bzw. Landgericht.

 

11. Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch, selbst dann, wenn der Auftrag in englischer Sprache abgefasst wurde. Es gilt die amtliche Übersetzung.

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